Sidor som bilder
PDF
ePub

1815 §. 22. S. 22. c) Capitalien, welche nicht in die Schulden

Capital

de l'ar. cheveche de Cologne

tilgungsmaffe eingeworfen wurden.

aa) Das Erzftift - Kölnische Capital.

Unter die Centralcapitalien gehörte auch ein Capital von 150,000 Fl., welches das Erzftift Kölln hälftig zum Oberrentamt und hälftig zur General caffe fchuldig war.

Da nun, nach der von dem Grofsherzogl. Heffifchen Herrn Bevollmächtigten erhaltenen Auskunft, an den dieffeits Rheinifchen Landes des vormahligen Erzftifts Kölln

[ocr errors]

Too
5

Too

I und

Tund

15 TOO

das Grofsherzogl. Haus Heffen mit das Herzogl. Haus Naffau mit. das Herzogl. Haus Aremberg mit das Fürftl. Haus Wiedrunkel mit betheilt find, fo bat man zwar mit dem Grofsherzoglich Heffifchen und Herzogl. Naffauifchen Herrn Bevollmächtigten, wegen Einwerfung und Vertretung diefes Capi-tals bey der Schuldentilgung, fich in Unterhandlung gefetzt. Da aber diefe beiden Höfe nach §. 8. der dafelbft erwähnten Uebereinkunft nicht beygetreten find; fokann, nach der §. 79. getroffenen Uebereinkunft, das gedachte Erzftift-Köllnifche Capital nicht in den zur Schuldentilgung bestimmten Activftand aufgenommen werden, welches aus gleichem Grunde auch in Anfehung der Heffifchen Aemtercapitalien der Fall ift. Uebrigens ift erwähntes Erzftift- Köllnische Capital, in Beziehung auf diefes Ausgleichungsgefchäft, auf zwey Drittheile her abgesetzt worden, und in Anfehung der Heffifchen Aem. tercapitalien findet ohnehin die oben §. 16. ausgedrückte Beftimmung ihre Anwendung.

Capital du C. de Neffel. rode.

S. 23. bb) Gräflich Neffelrod - Reichensteinisches

Capital.

Aufser dem Antheile an dem Erzftift - Köllnischen Capital hat das Herzogl. Haus Aremberg, nach Auflö. fung des Deutfchen Ordens, auch einen Capitalreft von 6,303 Fl. 45 Xr. als heimgefallen erklärt und eingezogen, den der Graf von Neffelrode - Reichenftein an einem ihm, gegen Verpfändung des im Arembergifchen gelegenen Haufes Herden, von der hoch- und deutfchmeifterifchen Hofkammer angeliehenen Capital von 26,303 Fl. 45 Xr. fammt den Zinfen vom 13. März 1807 an schuldig ver

1

blieben,

blieben, und welcher von der deutfchordifchen Regie 1815 rung bey dem Herzoglich Arembergifchen Hofgerichte zu Reklinghaufen betrieben, und aus diefer Veranlaffung von dem Grafen von Neffelrode - Reichenstein dafelbft hinterlegt worden war. Weil aber dem Herzogl. Arembergischen Haufe keine Hoheits- und Grundeinkünfte, fondern nur Capitalien zugefallen find, fo,hat man für upbillig gehalten, auf Einwerfung des ganzen Capitalrefts zu Schuldentilgung das Anfinnen zu machen, fondern diefes nur auf einen verhältnifsmässigen Beytrag gerichtet. Daher auch diefes Capital nicht unter die zur Schuldentilgung eingeworfenen Activcapitalien ge rechnet werden kann.

S. 24. d) Capitalien, worüber befondere Bestimmungen Capital getroffen worden find.

aa) Gräflich Caftellifches Capital.

Zu Beylegung der Anftände zwifchen der Krone Baiern und dem Grofsherzogthume Würzburg wegen des Gräflich Caftellifchen Capitals von 62.800 Fl. ift man dahin übereingekommen, dafs jedem Souverain die von ihm bezogenen Zinfe aus diefem Capital verbleiben follen, das Capital felbft aber dem Grofsherzogthume Würzburg, mit der Verbindlichkeit, dasfelbe gegen die Maffe zu vertreten, zuzutheilen fey.

du C. Caftel.

taux des

§. 25. bb) Activcapitalien der getheilten Aemter. CapiIn Beziehung auf die Capitalien der durch die Staats- baillaverträge vom Jahre 1810 getheilten, vormable deutsch ges pare ordifchen Aemter wird feftgefetzt, dafs fämmtliche Activ- tages. capitalien der zwischen den Kronen Baiern und Würtemberg getheilten Aemter Ulm, Oettingen, Schneidheim und Dinkelsbübl, der Krone Baiern, und die Capitalien des zwifchen der Krone Würtemberg und dem Grofaherzogthume Baden getheilten Amts Ballbach letztere Höfe allein, gegen Vertretung an den Paffivfchulden, überlaffen werden.

de Eich

§. 26. cc) Das Hochftift Eichstädtische Capital. Capital Auf die Capitalien der Commende Kapfenburg bey d dem Hochstifte Eichstädt, im Betrag von 16,000 Fl. und 2,650 Fl. Zinsrückstände, ift durch den zu München den

1815 20. September 1812 gefchloffenen Vertrag von der Krone Würtemberg Verzicht geleistet, in Abficht auf die Vertretung diefes, Capitals durch Uebernahme einer gleichen Summe von Schulden auf den nach Abzug von einem Viertheil verbleibenden Capitalreft von 12,000 Fl. aber die Uebereinkunft getroffen worden, dafs folcher zur Hälfte von der Krone Baiern und zur Hälfte von der Krone Würtemberg, je mit 6,000 Fl., vertreten werden folle.

Capital

de

Gleits

S. 27. dd) Gleitsmännische Capitalien in Thalheim.

Bey Unterfuchung des oberrentamtlichen Activftanmann, des hat fich ergeben, dafs wegen des von dem verstorbenen Trifoleiverwalter Gleitsmann in Ellingen gesetzten Reftes von 15,109 Fl. 58 Xr. durch die hoch- und deutschmeifterifche Refolution vom 28. März 1804 verfügt wor den ist, dafs fich vor allem an die noch hinterlegte Gleitsmännische Dienftcaution in tantum quantum gehalten, und erst nach Abzug derfelben von der Recefs. fumme das Refiduum auf die Gleitsmännifche Wittwe und Erben zur Liquidation gebracht werden folle.

[ocr errors]

Créance

Da nun das Cautionscapital und neben demfelben noch einige andere Gleitsnännifche Capitalien, welche mit jenen zufammen 1,680 Fl. betragen, in Thalheim bey Heilbronn angelegt find, auch auf diefelbe, theils wegen der Verbindlichkeit der Gleitsmännischen Wittwe und Erben, von Königl. Würtembergifcher Seite fchon vor einigen Jahren Befchlag gelegt worden ift: fo hat man die erwähnten Capitalien, welche noch nicht in der Oberrentamtsrechnung liefen, ihrer Eigenschaft nach unter die von der Krone Würtemberg zu vertretenden Centralcapitalien aufgenommen,

fur S. 28. ee) Forderung der Generalordenscaffe an die Verlaffenfchaft des verstorbenen Landcommenturs

Belderbufch.

von Belderbufch.

Ueber die im Conferenzprotocoll vom 28. Mai 1814 S. 500. enthaltene Forderung der General ordenscaffe an die Verlaffenfchaftsmaffe des im Jahre 1799 in Mannheim verftorbenen Landcommenturs der Ballei an der Etfch und im Gebirge, Freyherr v. Belderbufch, hat man fich mit dem Grofsherzogl. Badifchen Bevollmächtigten dahin ver. glichen, dafs der Grofsherzoglich Badifche Hof die er

wähnte

wähnte Verlaffenfchaftsmaffe bey dem Congreffe vertritt, 1815

und eine Averfionalfumme von

.250 Fl.

in den gemeinfchaftlichen Activftand einwirft, folglich eine gleiche Summe von rückständigen Lasten darauf übernimmt.

ces pér

S. 29. e) Capitalien und andere Poften, die theils als créan verloren und abgängig, theils als höchft zweifelhaft an- dues o zufehen find.

aa) Compenfations - und Liquidationspoften.

Endlich find in den Rechnungen, und vorzüglich in deren Liquidation, noch verfchiedene Capitalien und andere Poften nachgeführt, welche theils in Anfehung ihrer Richtigkeit, theils in Beziehung auf Güte und Eintreibbarkeit, bey der darüber angeftellten Unterfuchung entweder wirklich als verloren und abgängig erkannt wurden, oder doch als höchft zweifelhaft fich darftellen.

Man hat daher nach dem Refultat erwähnter Unterfuchungen jene wirklich in Abgang befchloffen: diefe, die zwar fehr zweifelhaften, aber doch nicht als abgängig erkannten Poften, hingegen hat man zwar in dem Activetat aufgenommen, ift aber wegen derfelben übereingekommen, dafs fie bey dem gegenwärtigen Aus. gleichungsgefchäfte nicht in Rückficht genommen werden follen.

Jedoch hat man in Anfehung derjenigen Activpoften, wovon die Schuldner unter der Souverainetät eines der betheilten Höfe stehen, jedem Souverain freygeftellt, diefelben weiter unterfuchen zu laffen, und die Schuldner deswegen in Anspruch zu nehmen; zu welchem Ende jedem Souverain gegen die unter feiner Hoheit ftehenden Schuldner die Rechte des Deutfchen Ordens von der Gefammtheit der betheilten Höfe hiemit abgetreten. werden.

Die übrigen zweifelhaften Activpoften aber hat man in der Abficht verhältnifsmässig getheilt, dafs in dem Falle, wenn von denselben noch etwas eingehen follte, jedem Souverain feine Quote zukomme.

§. 30.

douteu

fes.

1815 S. 30. bb) Einige im Process liegende Bethmännische

Obliga

tions li.

tigieu.

Beth

mann,

Obligationen.

Unter die zweifelhaften Posten der letzten Art find Les de auch die Bethmännischen Obligationen zu rechnen, wovon die Nummern R. 6826. 6827. 6828. 6829. I.i. 4132. 4133. 4134 4136. 4137 und 4138. der Generalordenscaffe, und die Nummern C. 3. 2001 und 2002. der Maximilianifchen Kammerstiftung zugehört haben, worüber aber gegen die Juden Gumperts und Wimpfen zu Frankfurt a. M., .welchen diefelben von dem gowe fenen Commendeverwalter Rofalino allda eigenmächtig abgetreten worden find, vor dem Appellationsgericht in Afchaffenburg ein Process anhängig ift. Da der Ausgang diefes Proceffes fehr ungewifs, und der Verfuch gütlicher Beylegung nicht zu Stande gekommen ist, fo hat man auch diefe Capitalien unter die Claffe der zweifelhaften aufgenommen, und auf die im Activetat des Kammerfonds enthaltene Weife jedem Souverain seinen verhältnifsmässigen Antheil daran zugefchrieben.

Recapi. S. 31. 4. Zufammenstellung der Activcapitalien.

tulation

Nach den bisher angeführten Bestimmungen und den übrigen in den Congrefsprotocollen enthaltenen Befchlüffen ift der gefammte Activetat des Oberrentamts und der übrigen Centralcaffen, aufgenommen worden, welcher nach vorausgegangener forgfältiger Prüfung als richtig angenommen und in dem Ausgleichungsge. fchäfte zu Grund gelegt wurde,

Nach demselben, bey welchem es fein unabänder-
liches Verbleiben hat, betragen:
die unzweifelhaften und exigiblen
Poften

die befondern Erfatzpoften
die befondern nach den Grund.
fätzen des Heimfallsrechts be-
rechneten Beyträge verfchiede-
ner Höfe zu den Schulden und
Laften des Kammerfonds

die zweifelhaften Poften

[merged small][merged small][ocr errors][merged small]

797,008 Fl. 54% Kr. 50

49.087 15
47,053 26

319,544

746,372

[ocr errors]

wie folche in dem Etat fpeciell aufgeführt find.

[blocks in formation]
« FöregåendeFortsätt »