Auflösung des Bundes. Anträge auf Abänderung der vorstehenden Statuten oder Auflösung des Bundes bedürfen der Unterstützung von mindestens einem Viertel der sämtlichen dem Bunde angehörigen Vereine und Einzelmitglieder und sind mindestens drei... Kongress - Sida 5 1886 Obegränsad förhandsgranskning -
|