... Mitglieder auf fünfzig Pfennige pro Kopf, für Einzelmitglieder auf 3 Mark normiert ist. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. Die Jahresbeiträge sind zu Anfang jedes Kalenderjahres bis spätestens 15. Januar durch Posteinzahlung... Kongress - Sida 21886Obegränsad förhandsgranskning - Om den här boken
| 1893 - 282 sidor
...bis spätestens 15. Januar durch Posteinzahlung an die Bundeskasse zu Händen des Generalsekretärs (§11) abzuführen, und zwar von Vereinen unter Beifügung...für das laufende Jahr verpflichtet. § 4. Organe des Bandes. Organe des Bundes sind: 1) die Delegierten Versammlung (cf. §§ 8 ff.); 2) der Generalsekretär... | |
| Deutscher Schachbund - 1883 - 10 sidor
...von Vereinen unter Beifügung ihrer Mitgliederliste. Wiederholter Verstoss hiergegen kann AnsBchluss aus dem Bunde zur Folge haben (cf. § 9 Abs. l sub...für das laufende Jahr verpflichtet. § 4. Organe des Bundes. Organe des Bundes sind: 1) die Delegiertenversammlung (cf. §§ 8 ff.); 2) der Generalsekretär... | |
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