Die Baumwollgarne, deren Einführung früher auf einige Hauptlegestätte u. Legestätte beschränkt war, können nun bei allen gewöhnlichen Legestätten verzollt werden. berdiess sind die mit der Verwaltung des Zollgefälles beauftragten Behörden ermächtigt, nach Beschaffenheit der Umstände,ausnahmsweise auch Commerzialzollämter zu berechtigen, die Baumwollgarne, in so fern ihr Gewicht nicht einen Wiener-Zentner übersteigt, in Consumo - Verzollung zu nehmen. Bausteine und Bruchsteine nach Ungarn. Bildsäulen und Bildhauer - Arbeit; Solche dürfen, wenn sie 5 L. 12 36 H. fl. 1 W. 36 H. པའ Bimas Sapan oder Rothholz, ganz in Scheitern Bimas geraspelt, geschnitten oder gemahlen. Billmaus oder Billig-Häute, rohe NCt. 10 2 2 མཪ 2 SCt. 3 20. L. 5 40 25 25 nach Ungarn bearbeitete Bimsstein Binderarbeiten, Holzwaaren gem. f. 1 W. Bindfaden, Spagat, Seilerarbeit Binsen Birnen, |