Kongress, Volym 6–8

Framsida
B. Kagan, 1890
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Sida 40 - Einsendungstermines veranlaßt werden. Mit Ablauf desselben werden die eingesandten Probleme Eigentum des Deutschen Schachbundes, und die Verfasser begeben sich des Rechtes, über dieselben anderweitig zu verfügen. § 4. Berechtigung zur Teilnahme und Einsatz.
Sida 42 - Demselben obliegt die eingehenden Bewerbungen genau au registrieren, Kopieen der Diagramme herzustellen und den Preisrichtern zu übermitteln. Abschriften der Lösungen hat er letzteren erst späterhin und auf deren Verlangen zuzusenden. Weder die Kopieen der Diagramme noch die Abschriften der Lösungen dürfen Schlüsse auf die Herkunft der Probleme zulassen, und es sind deshalb etwaige ausländische Bezeichnungen in deutsche zu übertragen. Ueberhaupt ist der Vertrauensmann verpflichtet, gegen...
Sida 43 - Folge, daß das betreffende Problem aus dem Turniere ausscheidet und die darauffolgenden Bewerbungen je in die höhere Stelle nachrücken. § 12. Schiedsgericht für zweifelhafte Fälle. Die endgültige Entscheidung von Differenzen über die Auslegung der vorstehenden Bestimmungen oder über besondere, in denselben nicht vorgesehene Fälle obliegt einem Schiedsgericht, welches sich aus dem Generalsekretär, den drei jeweils fungierenden Preisrichtern und dem Vertrauensmann oder einem anderen, vom...
Sida 42 - S 10. Preise. Die vom Komitee bei Ausschreibung zu bestimmenden Preise sollen der Zahl nach für eine Abteilung nicht unter drei bleiben und im Falle starker Beteiligung nötigenfalls nachträglich derart vermehrt werden, daß wenigstens auf 10 korrekte Probleme l Preis entfällt. Auch ist im Programme den Preisrichtern das Recht vorzubehalten, erforderlichenfalls in der Höhe der ausgeschriebenen Preise eine Verschiebung eintreten zu lassen. Für die beste Gesamtbewerbung (gleichzeitige Konkurrenz...
Sida 35 - Adreßangabe zu geschehen, an welche allein eventuell Mitteilungen und insbesondere Preiszusendungen gerichtet werden. Auf Wunsch des Einsenders werden bei der Veröffentlichung der Probleme, bezw. der endgültigen Turnierentscheidung die Namen der gemeinschaftlichen Bewerber zusammen angegeben. Anonyme Einsendungen und solche mit fingiertem Autornamen werden nicht angenommen oder im Falle, wenn die Konstatierung solcher Thatsachen später erfolgt, nicht prämiiert. § 8. Obliegenheiten des Vertrauensmannes.
Sida 41 - Mark für ein Problem nicht überschreiten. — Der Gesamtbetrag der etwaigen Einsätze ist nach dem freien Ermessen der Preisrichter zu Preiszwecken zu verwenden. §5. Ausschluss von den Turnieren. Auf Antrag des Generalsekretärs und der Preisrichter steht der Delegiertenversammlung das...
Sida 40 - Preiswerbungen, auf Diagrammen verzeichnet, mit Namen und Adresse des Verfassers sowie mit einem Motto und den genauen Lösungsangaben versehen, an den vom Komitee aufzustellenden Vertrauensmann (§ 8) einzusenden. Nachträgliche Korrekturen und Positionsänderungen, ferner Rücknahme bereits eingesandter Probleme und Einreichungen von Ersatz-Problemen sind gestattet, wenn sie vor Ablauf des Einsendungstermines veranlaßt werden. Mit Ablauf desselben werden die eingesandten Probleme Eigentum...

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